Gießen, den 14.10.2021 Als wesentliches Ergebnis eines durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen-Bundesausschuß geförderten Projektes „Analyse und Verbesserung des sektor- und bereichsübergreifenden Schnittstellen- und Verlegungsmanagements in der Palliativversorgung“ (Avenue-Pal) wurden in Kooperation mit dem Marburger Institut der Akademie der Medizinischen Wissenschaften (AWMF) zwei Leitlinien entwickelt, unter deren Anwendung es zu einer signifikanten Reduktion nicht indizierten Verlegungen Sterbender kommen sollte. Angeschlossen wird an den Sachverhalten, dass der weitaus größte Teil aller Deutschen ihre letzten Lebenstage im Krankenhaus (ca. 50%) oder Pflegeheim (ca. 30%) verbringen, obwohl Studien immer wieder zeigen, dass sich der weit überwiegende Teil der Bevölkerung wünscht, zu Hause zu versterben. Bei der Analyse der letzten Lebenstage fällt darüber hinaus auf, dass – obwohl bereits die Mehrzahl stationär versorgt wird – ein nicht unerheblicher Anteil nochmals in eine andere Einrichtung bzw. auf eine andere Station / Bereich verlegt bzw. überwiesen wird. Eigenen und wenigen anderen Studien folgend betrifft dies ca. 20% aller Patienten im Krankenhaus und 25% aller Bewohner stationärer Pflegdienste (1). Damit wären jährlich deutschlandweit annähernd 150.000 Patienten betroffen, zu denen noch all diejenigen hinzukommen, die zum Sterben von zu Hause in ein Krankenhaus verlegt werden. Ziel der vorgestellten Leitlinie ist es Verlegungen von Menschen in deren letzten Lebensphase die weder aus sozialen, noch aus pflegerisch-medizinischen und ethischen Begründungen nicht indiziert sind zu verhindern.